Von
Rhein-km 424,76 bis Rhein-km 425,00 ist Beifahren (auch kurzfristig)
und Anlegen (auch längerfristig) mit Bug talwärts nicht
gestattet. Rhein-km 425,00 bis 425,30 ausgewiesene Strecke für Anlegen Bug talwärts. Gleichzeitiges Liegeverbot.
Dieses Verbot ist bereits mehrmals in den Amtlichen Schifffahrtsnachrichten
für das Rheinstromgebiet veröffentlicht worden.
Zusätzlich wurde eine entsprechende Beschilderung der
Verbotsstrecke vorgenommen. Das Verbot musste ausgesprochen werden,
um einer weiteren Gefährdung der Standsicherheit der Gebäude
in diesem Kaimauerbereich vorzubeugen.